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#afd #Briefwahl #Manipulationen Published: 13. Sep 2026

„Mitsenden eines Briefwahlantrags mit der offiziellen Wahlbenachrichtigung als „Wählermanipulation“"

Das Vorhaben, das Mitsenden eines Briefwahlantrags mit der offiziellen Wahlbenachrichtigung als „Wählermanipulation“ zu bezeichnen, ist aus einem ganz einfachen Grund absurd: Es verwechselt den Zugang zur Wahl mit der Wahlentscheidung selbst.

Ein Briefwahlantrag ist ein rein organisatorisches Werkzeug der Wahllogistik. Er enthält weder Namen von Kandidaten noch Parteilogos, politische Botschaften oder Wahlempfehlungen. Auf dem Formular steht lediglich die neutrale Möglichkeit, Briefwahlunterlagen anzufordern, falls jemand am Wahltag verhindert, krank, mobil eingeschränkt oder schlicht nicht vor Ort ist.

Der Vorgang beeinflusst also mit keiner Silbe, wen eine Person wählt. Er erleichtert lediglich, dass eine wahlberechtigte Person ihr verfassungsmäßiges Grundrecht überhaupt wahrnehmen kann.

Den Service, ein bürokratisches Formular direkt mitzuschicken, als Manipulation zu bezeichnen, ist so, als würde man es als „Verkehrsbeeinflussung“ ansehen, wenn die Stadtverwaltung einen Gehweg zur Bushaltestelle teert. Es wird niemand gezwungen einzusteigen oder in eine bestimmte Richtung zu fahren; es wird lediglich die Hürde beseitigt, überhaupt dorthin zu gelangen. Barrierefreiheit und Service für Bürgerinnen und Bürger zu einer illegitimen Beeinflussung umzudichten, stellt den eigentlichen Sinn einer möglichst breiten, demokratischen Teilhabe auf den Kopf.

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