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#afd #csu #söder #Verbotsverfahren Veröffentlicht: 12. Sep 2026

„Söder verbietet Parteiverbot: „Fast die Hälfte vom Volk wegzuzaubern löst das Problem auch nicht!“"

Die Absurdität dieser Argumentation liegt in der Verwechslung von Wählerstimmung und Verfassungsrecht.

Ein Parteiverbotsverfahren richtet sich niemals gegen die Bürger an der Wahlurne, sondern ausschließlich gegen die Organisation selbst. Das Grundgesetz stellt nicht die Frage, wie viele Menschen ein Kreuz bei einer Liste gemacht haben, sondern ob die Ziele oder das Verhalten der Partei darauf gerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

Wenn man ein Verbotsverfahren mit dem Argument ablehnt, die Partei habe zu viele Stimmen erhalten, setzt man den Rechtsstaat de facto außer Kraft. Nach dieser Logik wäre eine verfassungsfeindliche Partei plötzlich davor geschützt, überprüft zu werden, sobald sie politisch erfolgreich genug ist. Das widerspricht dem Gedanken der wehrhaften Demokratie grundlegend, denn das Grundgesetz wurde genau dafür geschaffen, damit eine demokratiefeindliche Bewegung die Spielregeln der Demokratie nicht nutzen kann, um sie von innen heraus abzuschaffen.

Demokratische Wahlen sind kein Freibrief gegen die Verfassung, und der Schutz der Grundrechte hängt nicht von Prozentwerten ab.

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100%
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