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#afd #remigration #rüstung #UlrichSiegmund Veröffentlicht: 13. Sep 2026

„Rüstungsproduktion als Hilfsmittel für Abschiebungen"

Der fundamentale Grund für die Absurdität liegt darin, dass eine Abschiebung im Rechtsstaat ein reiner Verwaltungsakt ist und kein militärischer Einsatz.

Wer Rüstungsgüter als notwendige Werkzeuge für Rückführungen ins Spiel bringt, bricht mit dem rechtsstaatlichen Prinzip, dass der Staat gegenüber Zivilisten auf polizeiliche und administrative Mittel setzt. Rüstungsproduktion umfasst Kriegswaffen, Munition und militärisches Gerät zur äußeren Verteidigung. Diese Instrumente mit der Ausreise von Ausländern zu verknüpfen, stellt den Vorgang sprachlich und sachlich auf eine Stufe mit einer kriegerischen Operation gegen Zivilpersonen.

Zudem offenbart der Vorstoß einen eklatanten Widerspruch in der Zuständigkeit: Für Abschiebungen sind Ausländerbehörden und im Vollzug die zivile Landes- oder Bundespolizei zuständig. Militärische Rüstungsgüter dürfen für solche Maßnahmen im Inland rechtlich überhaupt nicht eingesetzt werden. Eine Rüstungsansiedlung oder Waffenproduktion mit dem Vollzug des Aufenthaltsrechts zu begründen, erfindet daher einen völlig fiktiven Bedarf, der im bestehenden Recht schlicht nicht vorgesehen ist.

Absurditäts-Score
92%
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